KÖNIG & PARTNER RECHTSANWÄLTE

Verträge & AGB

Verträge werden im Unternehmensalltag oft erst dann wichtig, wenn etwas nicht so läuft wie geplant: Ein Kunde zahlt nicht, Leistungen werden nicht zu den vereinbarten Terminen erbracht oder es gibt Streit über angebliche Mängel.

Genau in solchen Situationen zeigt sich, ob Verträge und AGB nur vorhanden sind — oder ob sie die Geschäftsbeziehung tatsächlich rechtlich absichern.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, Vertragsgrundlagen rechtssicher, verständlich und passend zum eigenen Geschäftsmodell zu gestalten, mit dem Anspruch, dass Ihre Verträge im Alltag funktionieren und im Konfliktfall eine belastbare Grundlage bieten.

USE CASES

Kommt Ihnen eine dieser Situationen bekannt vor?

Ihr Kunde hat die Rechnung längst erhalten, reagiert aber weder auf Zahlungserinnerungen noch auf Mahnungen. Vereinbarte Zahlungsziele werden immer wieder überschritten oder die Zahlung wird mit plötzlich erhobenen Einwänden hinausgezögert.

Offene Forderungen belasten nicht nur Ihre Liquidität, sondern kosten auch Zeit und interne Ressourcen. Wir übernehmen für Sie die konsequente außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung – vom anwaltlichen Aufforderungsschreiben über das Mahn- und Klageverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung.

EXPERTISE

Wie wir beraten

Wir setzen offene Forderungen konsequent durch, ohne bestehende Kundenbeziehungen unnötig zu belasten. Unser Vorgehen ist klar, abgestuft und verbindlich – mit Augenmaß in der Kommunikation und Entschlossenheit, wenn weitere rechtliche Schritte erforderlich werden.

01

Prüfung von Forderungen und Rechten

Prüfung der Erfolgsaussichten, Kostenrisiko, Beweissituation, Insolvenzrisiko, Einwendungen und Gegenrechte

02

Außergerichtliche Aufforderung

Zahlungsaufforderung, Fristsetzung, Geltendmachung von Verzugszinsen, Verzugsschaden und Anwaltskosten

03

Gerichtliches Mahnverfahren

Vertretung in Mahnverfahren, Antrag Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid

04

Klage-/ Gerichtsverfahren

Vertretung in Gerichtsverfahren, mündliche Verhandlung, Titulierung von Forderungen, Urteil

05

Zwangsvollstreckung

Abnahme Vermögensauskunft, Lohnpfändung, Kontopfändung, Kommunikation mit Gerichtsvollzieher

06

Ratenzahlung & Stundung

Ratenzahlungsvereinbarung, Schuldanerkenntnis, Tilgungsplan, Verzugszinsen, Chicago-Vergleich

07

Einwendungen und Gegenforderungen

Prüfung und Klärung von Einwendungen, Mangelrügen, Gegenforderungen, Vergleichslösungen

08

Internationale Forderungen

Europäisches Zahlungsbefehlsverfahren, Verfahren für geringfügige Forderungen, Vollstreckung im Ausland

09

Forderungsabwehr

Abwehr unberechtigter Forderungen, Aufrechnung mit eigenen Gegenforderungen

VERTRAUEN

Ihre Ansprechpartnerin Rechtsanwältin Maren König

Eine persönliche Ansprechpartnerin, kurze Wege und verlässliche Erreichbarkeit – damit Sie jederzeit wissen, an wen Sie sich wenden können.

Rechtsanwältin Maren König

Rechtsanwältin Maren König begleitet Unternehmen bei den rechtlichen Fragestellungen, die im täglichen Geschäft mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern entstehen. Ihr Schwerpunkt liegt dort, wo vertragliche Gestaltung, wirtschaftliche Interessen und operative Abläufe ineinandergreifen – von der rechtssicheren Ausgestaltung und Verhandlung von Verträgen über die Begleitung bei Leistungsstörungen und Haftungsfragen bis hin zur konsequenten Durchsetzung offener Zahlungsansprüche.

„Offene Forderungen konsequent zu verfolgen, bedeutet nicht, unverhältnismäßig Druck auf andere auszuüben. Es bedeutet, die eigene Leistung angemessen wertzuschätzen.“

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