KÖNIG & PARTNER RECHTSANWÄLTE

Statusfeststellung & freie Mitarbeit

Wir begleiten Unternehmen, Gründer und Geschäftsführer bei allen Fragen rund um die Statusfeststellung, die Gestaltung freier Mitarbeit und die sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Geschäftsführertätigkeiten. Von der Prüfung bestehender Vertragsverhältnisse über die Durchführung von Statusfeststellungsverfahren bis zur anwaltlichen Gestaltung individueller Vereinbarungen erhalten Sie eine praxisorientierte Beratung, die Ihnen Sicherheit bei unternehmerischen Entscheidungen gibt und Nachforderungen der Sozialversicherungsträger vermeiden kann.

USE CASES

Kommt Ihnen eine dieser Situationen bekannt vor?

Ob freie Mitarbeit, der Einsatz externer Spezialisten oder die Tätigkeit von Gesellschafter-Geschäftsführern: Die richtige sozialversicherungsrechtliche Einordnung ist entscheidend, um Haftungsrisiken, Nachforderungen und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

EXPERTISE

Wie wir beraten

Fragen des Sozialversicherungsstatus entstehen oft bereits bei der Gründung und begleiten Unternehmen während ihrer gesamten Entwicklung: Die Bezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern sollen zur Schonung der Liquidität sozialversicherungsfrei bezogen werden können, Verträge für freie Mitarbeiter sollen anwaltlich geprüft werden, Geschäftsführer-Anstellungsverträge sollen exakt auf den Gesellschafterstatus abgestimmt sein oder externe Spezialisten sollen ohne das Damoklesschwert der Scheinselbstständigkeit eingebunden werden können. Auch Umstrukturierungen, Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger oder formale Statusfeststellungsverfahren erfordern tragfähige Lösungen.

Wir unterstützen Sie dabei, von Anfang an eine tragfähige rechtliche Basis für die Zusammenarbeit mit Ihren Leistungsträgern zu schaffen. Wir Begleitung Sie bei allen relevanten Schritte – von der individuellen Vertragsgestaltung bis hin zum offiziellen Statusfeststellungsverfahren oder einer Verteidigung gegen einen Betriebsprüfungsbescheid. 

01

Freie Mitarbeit & Freelancer

Einsatz von Subunternehmern, Werkverträge, Dienstverträge, Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis, Beitragsrisiken, Honorargestaltung

02

Gesellschafter-Geschäftsführer

Kapital- und Stimmrechte, Gesellschaftsvertrag, Sperrminorität, Vetorechte, Weisungsgebundenheit, Stimmbindungsverträge, Familiengesellschaften

03

Statusfeststellungsverfahren

Statusfeststellungsanträge gem.  § 7a SGB IV, Clearingstelle DRV, Prognoseentscheidungen, Gruppenfeststellung, Beitragsrecht

04

Betriebsprüfungen

Bescheide über Nachzahlungen, Säumniszuschläge, Widerspruchsverfahren, Klagen vor dem Sozialgericht, Aussetzung der Vollziehung

 

05

Geschäftsführer-Dienstverträge

Organstellung vs. Anstellungsvertrag, Sozialversicherungsrechtliche Passung, Gehaltskomponenten, Tantiemen, Befreiungsantrag, Vertretungsmacht

06

Scheinselbstständigkeit

Weisungsfreiheit, Eingliederung in den Betrieb, Reportingpflichten, Nutzung eigener Betriebsmittel, Unternehmerrisiko, Gesamtabwägung

07

Berufsgruppen & Tätigkeiten

Projektgeschäft, Interimsmanager, IT-Spezialisten, Honorarärzte, freiberufliche Lehrkräfte, Universitätsdozenten, Volkshochschullehrer, Pflegekräfte, Journalisten und freie Medienschaffende

08

Haftung der Geschäftsführung

Persönliche Haftung, Strafbarkeit § 266a StGB (Vorenthalten von Arbeitsentgelt), Regressansprüche, Governance und Prozesse

09

Gehaltsbestandteile & Vergütungsstrukturen

Tantiemen, Sachbezüge, betriebliche Altersversorgung, steuerfreie Zuschläge, verdeckte Gewinnausschüttung, Einfluss auf den Sozialversicherungsstatus

VERTRAUEN

Ihr Ansprechpartner Rechtsanwalt Nils Stark

Ein persönlicher Ansprechpartner, kurze Wege und verlässliche Erreichbarkeit – damit Sie jederzeit wissen, an wen Sie sich wenden können.

Rechtsanwalt Nils Stark

Rechtsanwalt Nils Stark berät Unternehmen und Gründende umfassend im Steuer- und Gesellschaftsrecht. Sein Anspruch ist es, praktikable und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sich an den individuellen Bedürfnissen orientieren, eine rechtliche Basis zu bieten und die langfristige Entwicklung des Unternehmens unterstützen.

„Ob Sozialversicherungsfreiheit tatsächlich besteht, entscheidet sich nicht danach, wie die Zusammenarbeit gedacht ist, sondern wie sie tatsächlich ausgestaltet ist."

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