FORDERUNGSMANAGEMENT

Experten für Ihr Inkasso

Ob Sie sich bereits einer offenen Forderung ausgesetzt sehen oder lediglich Ihr Forderungsmanagement für die Zukunft optimieren möchten - wir finden für Sie die passende Lösung. 

KÖNIG & PARTNER
Ihr Partner für Inkasso

Wir unterscheiden uns von klassischen Inkassounternehmen – denn bei uns haben Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin als Experten und festen Ansprechpartner für Ihr Forderungsmanagement.  So erhalten Sie von Beginn an qualifizierte Unterstützung und wir sparen wertvolle Zeit, wenn es darum geht, Ihre Forderung effizient und schnell durchzusetzen.

Unsere Tätigkeit im Forderungsmanagement beginnt immer mit einem außergerichtlichen Aufforderungsschreiben. Auf diese Weise erhält der Schuldner die Möglichkeit, die offene Forderung zu begleichen, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Gleichzeitig wird dem Schuldner aber auch deutlich gemacht, dass Sie bereit sind, die Forderung auch gerichtlich durchzusetzen und daher bereits anwaltliche Unterstützung gesucht haben. Dies zeigt dem Schuldner, dass Sie es ernst meinen und so zahlen nicht wenige Schuldner die offene Forderung bereits, wenn sie ein anwaltliches Aufforderungsschreiben erhalten haben. Somit stellt sich das außergerichtliche Forderungsmanagement als effizientes wie auch kundenfreundliches Druckmittel dar, um eine Forderung zu realisieren. 

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein beschleunigtes Verfahren zur Durchsetzung unbestrittener Forderungen. Im Unterschied zum klassischen gerichtlichen Verfahren zeichnet es sich durch eine automatisierte und damit kosten- und zeitsparende Variante zur Geltendmachung von Geldforderungen aus. Im gerichtlichen Mahnverfahren obliegt es nämlich dem Schuldner, sich gegen einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid zur Wehr zu setzen. Tut er dies nicht oder versäumt er die Fristen von nur je zwei Wochen, erhalten Sie als Gläubiger einen Titel, mit dem Sie Ihre Forderung auch zwangsweise durchsetzen können (z.B. durch einen Gerichtsvollzieher). Dank unserer digitalen Lösung ist es uns möglich, innerhalb weniger Tage das gerichtliche Mahnverfahren für Sie einzuleiten. 

Die gerichtliche Geltendmachung einer Forderung ist die Königsdisziplin im Forderungsmanagement und erfordert besondere Prozesskenntnisse. Mit uns stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwälte an der Seite, die wissen, worauf es vor Gericht ankommt und die sich für Ihr Recht stark machen. Wir lassen Sie auch bei komplizierteren Fällen nicht im Stich. Das gerichtliche Verfahren dient ebenfalls dem Zweck der Erlangung eines Titels, mit dem die Forderung auch zwangsweise (z.B. durch einen Gerichtsvollzieher) durchgesetzt werden kann. 

Zahlt der Schuldner auch nach Erlangung eines Titels nicht freiwillig, stellt der Staat ein formalisiertes Zwangsvollstreckungsverfahren zur Verfügung, in welchem die Forderung auch gegen den Willen des Schuldners zwangsweise durchgesetzt werden kann. Die zur Auswahl stehenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen reichen von der Pfändung von Gegenständen durch einen Gerichtsvollzieher bis hin zur Einziehung von Lohnzahlungen, die der Schuldner von seinem Arbeitgeber erhält. Wir übernehmen für Sie die Zwangsvollstreckung und überwachen im Falle von vereinbarten Ratenzahlungen die fristgerechten Zahlungseingänge des Schuldners. 

FULL-SERVICE

Inkasso neu gedacht - Ihre Vorteile

Kompetenz und Expertise

Unsere Rechtsanwälte sind Fachexperten im Forderungsmanagement und verfügen über das nötige juristische Know-how, um Ihre Forderungen erfolgreich einzutreiben. Dieses setzen wir gezielt ein, um die Zahlung Ihrer offenen Rechnungen zu forcieren.

individuelle Betreuung

Jeder Fall ist einzigartig. Daher bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Ansprüche zugeschnitten sind. Unsere Anwälte analysieren Ihre Situation sorgfältig und entwickeln eine Strategie, die Ihre Interessen bestmöglich vertritt.

Effizienz und Schnelligkeit

Zeit ist Geld und wir verschwenden keine Sekunde. Unser Team agiert schnell und zielgerichtet, um eine rasche Abwicklung Ihrer offenen Forderungen zu gewährleisten. Wir setzen auf effiziente Kommunikation und nutzen moderne Technologien, um den Prozess zu beschleunigen.

Seriöses Auftreten

Unsere Anwälte agieren stets professionell und seriös. Wir verstehen, dass das Einfordern von Zahlungen auch das Image Ihres Unternehmens beeinflussen kann. Daher gehen wir behutsam vor, um die Geschäftsbeziehung zu Ihren Kunden zu erhalten, während wir gleichzeitig die Zahlungsbereitschaft Ihrer Kunden fördern.

Transparente Kommunikation

Wir halten Sie stets auf dem Laufenden über den Fortschritt unserer Bemühungen. Transparente Kommunikation ist uns wichtig, damit Sie genau wissen, was wir für Sie tun und wie der aktuelle Stand ist. Ferner stimmen wir alle weiteren Schritte mit Ihnen im Vorfeld ab - um Ihre Interessen stets zu wahren.

Kostensicherheit

Die gesetzlichen Gebühren bei der Inanspruchnahme von Anwälten für Inkassodienstleistungen entsprechen neuerdings denen für Inkassobüros. Warum dann nicht gleich einen qualifizierten Rechtsanwalt beauftragen? Kostenerstattungsansprüche gegenüber dem Schuldner fordern wir selbstverständlich ebenfalls mit Ihrer offenen Forderung ein, sodass Sie in der Regel für unsere Inanspruchnahme nicht selbst aufkommen müssen.

DIGITALES ForderungsMANAGEMENT
Inkasso online beauftragen

Laden Sie Ihre unbezahlte Rechnung jetzt hoch und profitieren Sie von unserer digitalen Full-Service-Lösung! Wir setzten uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung und schicken Ihnen den Entwurf unseres ersten Aufforderungsschreibens zu. Das erste Aufforderungsschreiben an den Schuldner versenden wir regelmäßig innerhalb von 72 Stunden*.

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unserer Datenschutzerklärung.
Sämtliche Inkassodienstleistungen werden auf Grundlage unserer Allgemeinen Mandatsbedingungen für Inkassodienstleistungen erbracht.
Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn wir Ihnen die Mandatsübernahme per Mail bestätigt haben. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Mandate nicht anzunehmen.

* Gilt nur an Werktagen und unter der Voraussetzung, dass die für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig übermittelt wurden.