Scheinselbstständigkeit bei IT-Freelancern

Die Nachfrage nach „IT auf Abruf“ wächst stetig. Viele Unternehmen arbeiten deshalb mit Freelancern oder externen IT‑Spezialisten zusammen. Auf den ersten Blick scheint das rechtlich unproblematisch zu sein: Der Freelancer hat ein Gewerbe angemeldet, stellt Rechnungen und es wurde kein Arbeitsvertrag abgeschlossen. In der Praxis kann diese Zusammenarbeit jedoch erhebliche Risiken bergen. Immer häufiger geraten […]