Unternehmensgründung

Erfolgreiche
Unternehmensgründung

Sie haben bereits eine Geschäftsidee, von der Sie überzeugt sind, dass Sie mit ihr an den Markt gehen wollen, aber Ihnen fehlt noch ein eigenes Unternehmen? Oder Sie wissen noch nicht, ob und wie Sie Ihre Geschäftsidee in die Wirklichkeit umsetzten können? 
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie auf dem Weg von der Geschäftsidee zum eigenen Unternehmen und unterstützen Sie dabei, die rechtlichen Schritte zur erfolgreichen Unternehmensgründung ohne Umwege zu durchlaufen. 

IM ÜBERBLICK

GRÜNDUNGS-CHECKLISTE.

Im Folgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten rechtlichen Schritte, die auf dem Weg zur erfolgreichen Unternehmensgründung zu durchlaufen sind, im Überblick – ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit – darstellen. Von der Wahl der passenden Rechtsform über Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern bis hin zu Pflichtmeldungen gegenüber bestimmten Stellen, gibt es einige Entscheidungen zu treffen, die den Grundstein Ihrer künftigen Unternehmung bilden. 

THEMENÜBERBLICK

01

Die Wahl des passenden Unternehmensnamens

Sobald eine Geschäftsidee gefunden ist, stellt sich im nächsten Schritt sogleich die Frage, wie es einem gelingt, am Markt auf seine Geschäftsidee aufmerksam zu machen und mit dieser in Verbindung gebracht zu werden. Neben der Anmeldung einer eigenen Marke muss insbesondere ein passender Namen für das Unternehmen („Firma“) gefunden werden. Bei der Wahl des passenden Unternehmensnamens gibt es einige rechtliche Vorgaben zu beachten, ohne die eine spätere erfolgreiche Anmeldung zum Handelsregister nicht möglich ist. So schreibt das Handelsgesetzbuch (HGB) vor, dass die Firma durch einen Namen oder eine Buchstabenkombination ausreichend individualisiert sein muss, nicht irreführend sein darf und sich namentlich von am Ort bereits ansässigen Unternehmen deutlich unterscheiden muss. Zur Vermeidung wettbewerbs- bzw. markenrechtlicher Unterlassungsansprüche sollte vorab eine bundesweite Firmen- und Markennamenrecherche durchgeführt werden.

02

Die Wahl der passenden Rechtsform

Eine möglicherweise existenzielle Entscheidung stellt diejenige der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen dar. Die zur Verfügung stehenden Rechtsformen werden durch das Gesetz vorgeschrieben und die Wahl der Rechtsform bestimmt sogleich auch die Haftung ihrer Gesellschafter. Nur mit der Entscheidung für die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (dazu zählen die GmbH, UG und AG) kann eine Haftung auf die Gesellschaft beschränkt werden, sodass eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen besteht. Aufgrund dieser günstigen Haftungsbeschränkung unterliegen Kapitalgesellschaften jedoch besonderen gesetzlichen Vorgaben und benötigen insbesondere ein eigenes Gesellschaftsvermögen, das sogenannte Stammkapital. Bei der in Deutschland beliebten GmbH ist beispielsweise ein Mindeststammkapital von EUR 25.000 durch Einlagen der Gesellschafter zu leisten. Ob für Ihr Unternehmen die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft die passende ist, hängt maßgeblich von den mit Ihrer Unternehmung verbundenen Haftungsrisiken ab.

Die Wahl der Rechtsform einer Personengesellschaft (dazu zählen insbesondere die GbR, OHG und KG) kann gerade zu Beginn eine schnelle und kostengünstigere Alternative darstellen und bietet häufig flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten. Auch besteht die Möglichkeit der Wahl einer Mischform, wie beispielsweise die GmbH & Co. KG. Die Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen sollte nur unter umfassender Abwägung der Vor- und Nachteile getroffen werden. 

Sollten Sie allein ein Einzelunternehmen gründen wollen, steht auch hier die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z.B. die sogenannte „Ein-Mann-GmbH“) zur Verfügung. Alternativ kann ein Einzelunternehmen auch in der Form eines eingetragenen Kaufmanns betrieben werden, nicht jedoch in Form einer Personengesellschaft, die mindestens zwei Gesellschafter erfordert. Hinsichtlich der Haftung mit dem Privatvermögen gilt jedoch das oben Geschriebene entsprechend. 

03

Der Gesellschaftsvertrag

Sobald die passende Rechtsform gefunden ist, kann der Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Der Gesellschaftsvertrag bildet das Grundgerüst eines jeden Unternehmens. Er muss gleichermaßen die ursprüngliche Gründungsidee forttragen wie auch eine Lösung für künftige Ereignisse bereithalten. So sollte der Gesellschaftsvertrag die konkreten Vorstellungen der Gesellschafter sowohl im Hinblick auf eine Expansion (z.B. die Aufnahme weitere Geschäftspartner oder Investoren) wie auch eine Beendigung der Partnerschaft berücksichtigen und passende Regelungen vorsehen. Auch wenn ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht bei allen Gesellschaftsformen vorgeschrieben ist, sollte ein solcher gewählt werden, um die Vorstellungen der Gesellschafter über die Partnerschaft festzuschreiben und damit Konfliktpotentiale im Vorfeld zu minimieren. Bei den Kapitalgesellschaften ist demgegenüber sogar die notarielle Beurkundung zwingende Voraussetzung für die Gründung. 

04

Pflichtmeldungen gegenüber bestimmten Stellen

Bevor Sie Ihre Geschäftsidee in die Tat umsetzen und den Geschäftsbetrieb aufnehmen, sind zudem noch einige Meldungen zu tätigen. So müssen Sie Ihr Unternehmen beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen und insbesondere eine Steuernummer (im internationalen Geschäftsverkehr auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer) für Ihr Unternehmen beantragen. Darüber müssen Sie in den meisten Fällen auch den Betrieb eines Gewerbe anmelden, es sei denn, Sie üben beispielsweise eine freiberufliche Tätigkeit aus (z.B. Arzt, Architekt, Steuerberater, Rechtsanwalt). Abhängig von der Art Ihres Geschäftsbetriebes können weitere branchenabhängige Zulassungen bzw. Genehmigungen (z.B. die Eintragung in der Handwerksrolle) erforderlich sein. Letztlich kann – ebenfalls abhängig von der gewählten Rechtsform – die Eintragung in das Handelsregister vorgeschrieben sein. 

05

Verträge & AGB

Haben Sie den Weg zur erfolgreichen Unternehmensgründung durchlaufen, können Sie Ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen. Mit Aufnahme des Geschäftsbetriebes werden Sie vertragliche Beziehungen zu Ihren Geschäftspartnern, Kunden und gegebenenfalls Vertriebsmittlern aufbauen. Darüber hinaus werden Sie möglicherweise eigene Mitarbeiter anstellen, Räume für Ihren Geschäftsbetrieb anmieten und/ oder einen eigenen Online-Shop betreiben. Mit den passenden Verträgen und gegebenenfalls eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Sie auch in diesen Bereichen gut aufgestellt. Unsere Rechtsanwälte bieten eine umfassende Rechtsberatung bei der Unternehmensgründung. Mehr erfahren…

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Vertragsrecht

RAin Maren König

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