Verträge und AGB

AGB und Verträge -
auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Unsere Rechtsanwälte entwerfen in einer persönlichen anwaltlichen Beratung für Sie Verträge und AGB,
die auf Ihr Geschäftsmodell und die von Ihnen angebotenen Produkte bzw. Leistungen individuell abgestimmt sind. 

In Ihrer operativen Tätigkeit schließen Sie als Unternehmer täglich eine Vielzahl von Verträgen. Während Sie manche Verträge abschließen, ohne dass ein einziges schriftliches Dokument die Vertragsbedingungen festhält, kommen eine Vielzahl von Verträgen allein durch den Austausch von Angebot und Auftragsbestätigung zustande. Darin sind die wesentlichen Vertragsbedingungen, wie den Vertragsgegenstand, den Preis, die Liefer- und Zahlungsbedingungen festgehalten. Den vorstehenden Vertragsabwicklungen ist gemein, dass sie von der grundsätzlichen Vertragstreue beider Parteien ausgehen. Daher enthalten sie in der Regel keine Regelungen zu möglichen Konfliktsituationen. Läuft es nach Vertragsschluss dann wider Erwarten nicht so, wie ursprünglich gedacht, müssen die Unternehmen häufig zusätzliche Kapazitäten aufwenden, um die Folgen des Vertragsbruches abzuwenden. Wann es sich empfiehlt, die Risiken durch einen schriftlich getroffenen individuellen Vertrag im Vorfeld einzudämmen und wie es Ihnen gelingt, durch Ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für eine Vielzahl der von Ihnen geschlossenen Verträge eigene Regelungen in den Vertrag einzubeziehen, möchten wir Ihnen nachfolgend in einem groben Überblick darstellen. 

INDIVIDUELL AUSGEHANDELT

VERTRAGSRECHT

Der Abschluss eines Vertrags wird in aller Regel durch ein positives Gefühl begleitet. Es wird ein eigenes Produkt oder eine Dienstleistung verkauft, die für die Produktion notwendigen Materialien und Erzeugnisse beschafft, weitere Personen in das Unternehmen aufgenommen oder Dienstleistungen eingekauft, die für den Betrieb des Unternehmens notwendig sind. Eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen verfolgt einen bestimmten Zweck, nämlich die Wirtschaftlichkeit des eigenen Unternehmens zu fördern und den Umsatz zu steigern. 

Auch wenn der Zweck eines Vertragsabschlusses damit in aller Regel positiv ist, wird manches Mal übersehen, dass die Regelungen eines Vertrages nicht nur in guten Zeiten, sondern vor allem in schlechteren Zeiten zum Tragen kommen. Inhaltlich dienen Verträge daher vor allem dem Zweck, die unternehmerischen Interessen in der Vertragsbeziehung zu berücksichtigen und potentielle Risiken zu minimieren. Ein guter Vertrag zeichnet sich daher dadurch aus, dass er auch für Krisenzeiten interessengerechte Lösungen bereithält und die Geschäftsbeziehung damit langfristig vor Konflikten schützt. Erreicht werden kann dies vor allem durch im Einzelnen klar definierte Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie transparente Regelungen für Konfliktsituationen. 

 

 

Werden solche vertraglichen Regelungen zwischen den Vertragsparteien zu Beginn der Vertragsbeziehung nicht oder nur unzureichend getroffen, ist es im Nachgang häufig nur noch schwerlich möglich, die dann bereits angespannte Vertragsbeziehung zu retten und den Konflikt einer interessengerechten Lösung zuzuführen. In jedem Fall müssen von beiden Seiten zusätzliche Kapazitäten aufgewendet werden, um den Vertrag wieder „in die Bahn zu lenken“. Erst wenn es quasi schon zu spät ist, zeigt sich das wahre Schadenspotential eines unvollständigen oder schlechten Vertrages

Diesem Risiko können Sie durch im Vorfeld individuell ausgehandelten Verträge angemessen begegnen und so eine solide Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihrem Geschäftspartner schaffen. Auch bietet Ihnen ein individuell ausgehandelter Vertrag insbesondere gegenüber AGB die Möglichkeit, Ihre Haftung von vornherein zu begrenzen und damit Ihren Unternehmenserfolg zu schützen. 

Wann sich ein individueller Vertrag grundsätzlich empfiehlt:

Unsere Rechtsanwälte analysieren mit Ihnen in einer persönlichen anwaltlichen Beratung die potentiellen Risiken in der Vertragsbeziehung und entwerfen auf dieser Grundlage passgenaue Verträge. Ebenso prüfen unsere Anwälte Verträge, die Ihnen von ihrem Vertragspartner vorgelegt werden und ergänzen diese – sofern nötig – um interessengerechte Regelungen. 

Eine Auswahl unserer Leistungen im Vertragsrecht erhalten Sie im Folgenden: 

Sollte es dennoch einmal zu Konflikten in der Vertragsbeziehung kommen, vertreten unsere Rechtsanwälte Sie zielführend außergerichtlich sowie gerichtlich gegenüber Ihrem Geschäftspartner. 

VIELFACH EINSETZBAR - ABER MIT GRENZEN

AGB-RECHT

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind aus dem heutigen Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. Sie ermöglichen es dem Unternehmer, vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen in die Vertragsbeziehung einzubinden, ohne dass diese im Einzelnen mit dem Vertragspartner ausgehandelt werden müssen. Hierin liegt auch der wesentliche Unterschied zu individuell ausgehandelten Vereinbarungen. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung und eine Individualvereinbarung schließen sich demnach gegenseitig aus. Aufgrund der Möglichkeit, die vorformulierten Vertragsbedingungen einseitig über das „Kleingedruckte“ in die Vertragsbeziehung einzubeziehen, sieht das Gesetz von sich aus allerdings gewisse „Spielregeln“ vor, unter denen eine wirksame Einbeziehung möglich ist. 

Zunächst muss dem Vertragspartner in zumutbarer Weise die Möglichkeit verschafft werden, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus müssen sie transparent und verständlich sein. Im internationalen Geschäftsverkehr müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zudem tatsächlich übermittelt werden – und zwar in der Vertragssprache. 

Auch hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Regelungen sind bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen enge Grenzen gesetzt. So schreibt das Gesetz vor, dass die Vertragsbedingungen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen dürfen.  Dies sei im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist. Haftungsbeschränkungen können daher von vornherein durch AGB nicht im gleichen Umfang vereinbart werden, wie dies durch individuell ausgehandelte Verträge möglich ist. 

Die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte aufgrund der vom Gesetz vorgeschriebenen Grenzen einem qualifizierten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin überlassen werden. Entspricht eine konkrete Vertragsbedingung nicht den gesetzlichen Vorgaben, so ist sie unwirksam und an ihre Stelle tritt die jeweils gesetzliche Bestimmung. Darüber hinaus drohen bei Verwendung unwirksamer Geschäftsbedingungen Abmahnungen von Wettbewerbern und / oder Verbraucherzentralen.

Unsere Rechtsanwälte erstellen für Ihr Unternehmen gerne auf Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung individuell abgestimmte AGB. Selbstverständlich erhalten Sie auch Hinweise, wie Sie Ihre eigenen AGB wirksam in die Vertragsbeziehung einbeziehen. Haben Sie AGB von Ihrem Vertragspartner vorgelegt bekommen, prüfen unsere Anwälte diese ebenfalls gerne für Sie. 

Eine Auswahl unserer Leistungen im AGB-Recht erhalten Sie im Folgenden: 

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IHRE ANSPRECHPARTNERIN
Vertragsrecht

RAin Maren König

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