Arbeitszeugnis erstellen lassen

Arbeitszeugnis rechtssicher
erstellen lassen.

Lassen Sie die Erstellung von Arbeitszeugnissen durch einen kompetenten Rechtsanwalt erledigen. 
So vermeiden Sie Fehler und sparen sich Zeit und Nerven. 

Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Mitarbeiter gemäß § 109 Gewerbeordnung Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf insbesondere keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine versteckte (negative) Aussage über den Mitarbeiter zu transportieren.

Es haben sich daher in der Praxis eine Vielzahl an bestimmten Formulierungen verbreitet, die eine andere Bedeutung transportieren sollen. Solche „versteckten“ Formulierungen sind zum Großteil unzulässig. Im Extremfall besteht daher die Gefahr, dass Ihr Mitarbeiter Sie vor dem Arbeitsgericht auf Erteilung eines „korrekten“ Zeugnisses verklagt. Hierdurch entstehen hohe Kosten und Sie verlieren vor allem wertvolle Zeit, die sich nicht Ihren Kunden und Projekten widmen können

Es macht daher wirtschaftlich keinen Sinn, dem ausscheidenden Mitarbeiter irgendwelche versteckten Klauseln in das Zeugnis zu formulieren. Wir empfehlen Ihnen daher, dem Mitarbeiter ein wohlwollendes und den formalen Anforderungen entsprechendes Zeugnis zu erteilen.

 

Warum Sie uns mit der Erstellung des Arbeitszeugnisses beauftragen sollten:

SPRECHEN SIE UNS AN

JETZT ANGEBOT EINHOLEN.

Sie haben keine Zeit sich mit den umfangreichen Formulierungsmöglichkeiten selbst herum zu ärgern und möchten ein rechtssicheres, qualifiziertes Zeugnis erstellen lassen? Dann übernehmen wir dies gerne für Sie. 

IHR ANSPRECHPARTNER

RA Marius König

E-Mail: mak@koenig-rueping.de
Telefon: 07551/ 9474770