Abmahnung erhalten

Abmahnung erhalten
- was tun?

Eine Abmahnung vom Arbeitgeber zu erhalten ist für jeden Arbeitnehmer – unabhängig über wie viele Jahre Berufserfahrung er oder sie bereits verfügt – äußerst unangenehm. Neben dem hohen emotionalen Stress, der mit einer Abmahnung verbunden ist, können sich aus einer Abmahnung auch gravierende rechtliche Konsequenzen entwickeln. Häufig ist die Abmahnung der erste Schritt, um eine Kündigung vorzubereiten.

In dieser schwierigen Situation stehen wir an Ihrer Seite. Wir haben Ihnen ein paar erste Tipps zusammen gestellt, wie Sie am besten auf die Abmahnung reagieren sollten.

SO GEHEN SIE AM BESTEN VOR

ABMAHNUNG ERHALTEN.

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Ruhe bewahren

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, versuchen Sie zunächst Ruhe zu bewahren. Lassen Sie sich nicht zu spontanen Äußerungen, Beleidigungen oder einem Schuldeingeständnis hinreißen. Sagen Sie zunächst einfach gar nichts. Sollte Ihr Arbeitgeber versuchen, Sie zu einer Stellungnahme zu drängen, sagen Sie einfach, dass Sie gerade absolut fassungslos sind, damit nicht gerechnet haben und das erstmal verarbeiten müssen.

Tipp:

Den Erhalt der Abmahnung können Sie bestätigen. Dies hat keine rechtlichen Nachteile für Sie. Achten Sie aber darauf, dass Sie die Abmahnung nicht anerkennen und den Vorfall nicht bestätigen. Unterschreiben Sie also nicht so etwas wie „Ich akzeptiere die Abmahnung“ oder „Ich bestätige, dass sich der Vorfall so ereignet hat“ oder ähnliches.

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Notizen machen

Schreiben Sie zunächst alles auf, was mit dem Vorfall und der Abmahnung zusammen hängt, damit Sie später nichts vergessen. Gibt es zu dem Vorfall E-Mails, Unterlagen oder Kollegen, die etwas mitbekommen haben und Ihre Version des Vorfalls unterstützen, notieren Sie auch dies. Je genauer Sie alles aufschreiben, desto besser.

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Weiteres Vorgehen planen

Überstürzen Sie auch weiterhin nichts. Es gibt keine Fristen, in denen Sie gegen die Abmahnung vorgehen müssen. Sie haben daher Zeit, um in Ruhe und besonnen zu reagieren. Wenn Sie sich unsicher sind, holen Sie an diesem Punkt einen Rat von einem Rechtsanwalt ein.

Das weitere Vorgehen hängt von ein paar Faktoren ab:

Solange Sie sich noch in der Probezeit befinden, kann Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Gehen Sie während der Probezeit daher gegen eine Abmahnung vor, ist dies häufig der Tropfen, „der das Fass zum überlaufen bringt“ und Ihr Arbeitgeber wird Ihnen einfach kündigen.

Unternehmen Sie in diesem Fall daher zunächst keine weiteren Schritte gegen die Abmahnung. Überlegen Sie vielmehr für sich, ob die Arbeitsstelle tatsächlich das „richtige“ für Sie ist, wenn es so früh bereits zu einer Abmahnung kommt. Schauen Sie daher vielleicht parallel, ob es nicht eine bessere Stelle bei einem anderen Arbeitgeber für Sie gibt.

Treffen die Vorwürfe in der Abmahnung zu und Sie haben sich tatsächlich falsch verhalten oder einen Fehler begangen? Dann ist es in der Regel am sinnvollsten, wenn Sie sich möglichst „gesichtswahrend“ für den Fehler entschuldigen und ein klärendes Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Eigene Fehler und ein mögliches Fehlverhalten einzugestehen ist schwierig, zeugt aber von charakterlicher Stärke. Ihr Arbeitgeber wird eine solche Entschuldigung daher in der Regel entsprechend schätzen.

Sollte die Abmahnung Ihres Arbeitgebers unberechtigt sein und der Ihnen vorgeworfene Vorfall hat sich so nicht ereignet, haben Sie im Grunde drei Möglichkeiten, wie Sie weiter vorgehen können:

Am Einfachsten ist es, ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, den Vorfall zu erläutern und darzustellen, wie sich die Sache „wirklich“ ereignet hat. Viele Arbeitgeber korrigieren in diesem Fall Ihre Einschätzung und nehmen die Abmahnung häufig zurück.

Sollte der Arbeitgeber trotz Gespräch die Abmahnung nicht zurück nehmen, sollten Sie eine schriftliche Gegendarstellung bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Ihr Arbeitgeber ist gem. § 83 Abs. 2 BetrVG verpflichtet, diese Gegendarstellung zu Ihrer Personalakte zu nehmen. Sollte es später erforderlich werden, können Sie auf diese Gegendarstellung verweisen, um Ihre Position zu untermauern.

Im Ausnahmefall können Sie auch auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte klagen. Lässt sich in einem solchen Gerichtsprozess nachweisen, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgte, muss der Arbeitgeber die Abmahnung aus der Personalakte entfernen. Die Vor- und Nachteile eines solchen Prozesses müssen aber sehr genau abgewogen werden. Zunächst besteht immer ein gewisses Restrisiko, den Prozess zu verlieren. In der Praxis wird – auch wenn Sie den Gerichtsprozess gewinnen – das Arbeitsverhältnis auf Dauer vergiftet. Ein Prozess ist daher nur sinnvoll, wenn Sie sich entweder (aus bestimmten Gründen) gegen Ihren Arbeitgeber wehren müssen oder aus taktischen Erwägungen, wenn Sie eine Kündigung bzw. Trennung provozieren wollen.

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Taktisches Vorgehen: Die provozierte Kündigung

Eine Besonderheit im Vorgehen stellt die „provozierte Kündigung“ dar. Wenn Sie gegen eine unberechtigte Abmahnung klagen, kommt es zu einem entsprechenden Gerichtsprozess vor dem Arbeitsgericht. Ihr Arbeitgeber hat in der Regel weder Interesse an einem solchen Prozess noch daran, das Arbeitsverhältnis mit Ihnen fortzusetzen, nachdem Sie ihn „vor Gericht gezerrt“ haben.

Ihr Arbeitgeber ist daher in einem solchen Prozess häufig bereit eine höhere Abfindung an Sie zu zahlen, wenn das Arbeitsverhältnis hierdurch beendet wird. Außerdem haben Sie in einem solchen Fall das Arbeitsverhältnis nicht selbst gekündigt, sodass eine entsprechende Sperre durch das Arbeitsamt im Bezug von Arbeitslosengeld unwahrscheinlich wird.

Bei allen Vorteilen, die eine solche „provozierte Kündigung“ bringen kann, hat jeder Prozess ein hohes Prozessrisiko. Ist Ihr Arbeitgeber nicht bereit einen Vergleich zu schließen und eine Abfindung an Sie zu zahlen, kann ein solches Vorgehen auch „nach hinten losgehen“.

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