Schadensregulierung durch einen erfahrenen Anwalt.

Ihr Ansprech-
partner:

Rechtsanwalt Marius König

Meist passiert ein Unfall in nur wenigen Augenblicken. Sie oder der Unfallgegner war kurz unaufmerksam und es ist schnell ein großer Schaden entstanden.

Leider ist die anschließende Regulierung des Unfalls häufig sehr zäh und langwierig. Sie erhalten keine verlässliche Informationen über Ihre Rechte und was Ihnen zusteht. Außerdem verbringen Sie viel Zeit in irgendwelchen Warteschleifen. Das muss aber nicht sein.

 

Wie Sie am besten nach einem Unfall vorgehen: 

Sofortmaßnahmen an der Unfallstelle

Unfallstelle absichern, ggf. Rettungsdienst verständigen und Verletzten helfen, Polizei hinzuziehen, Kontaktdaten austauschen, Fotos machen, Unfallskizze erstellen und Kontaktdaten von Zeugen aufnehmen.

Schadensfeststellung

Zur Feststellung der Höhe des durch den Unfall verursachten Schadens können Sie entweder einen Kostenvoranschlag von einer Kfz-Werkstatt einholen oder einen Sachverständigen beauftragen.

Schadensregulierung

Beauftragen Sie einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Achtung: Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Freund!

In vielen Fällen nimmt die gegnerische Versicherung sehr schnell nach einem Unfall Kontakt zu Ihnen auf. Dort wird Ihnen geraten, dass Sie sich keine Sorgen machen müssen und der Unfall komplett von der gegnerischen Versicherung reguliert wird. Leider wird Ihnen sogar häufig ausdrücklich davon abgeraten, einen Anwalt zu beauftragen, da man sich ja bereits um alles kümmern würde. Hier sollten Sie äußerst misstrauisch werden. Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Freund. Die Versicherung verdient kein Geld damit, Ihnen einen möglichst großzügigen Schadensersatzanspruch zu zahlen – im Gegenteil.

Die gegnerische Versicherung ist lediglich verpflichtet, Ihnen den Schaden zu ersetzen, den Sie geltend machen und einfordern. Wird Sie die gegnerische Versicherung daher auf Schadenpositionen hinweisen, die Sie nicht kannten und noch nicht geltend gemacht haben? Wohl kaum.

Lassen Sie sich daher nicht in die Irre führen. Die einzige Person, die nach einem Verkehrsunfall auf Ihrer Seite steht, ist Ihr Anwalt. Denn Ihr Anwalt ist die einzige Person, die ausschließlich Ihre Interessen vertritt und versucht, für Sie die optimale Lösung durchzusetzen.

Wann Sie einen Anwalt mit der Regulierung des Verkehrsunfalls beauftragen sollten:

Kosten vom Gegner tragen lassen

Wenn Sie unverschuldet am Verkehrsunfall sind, muss die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten tragen. Unsere Beauftragung kostet Sie in diesem Fall nichts.

SO WIRD IHNEN GEHOLFEN

UNSERE VORGEHENSWEISE.

Zunächst können wir uns in einem unverbindlichen Erstgespräch kennenlernen und abklären, ob Sie anwaltliche Unterstützung bei der Unfallregulierung benötigen. In dem Erstgespräch erläutern wir Ihnen auch, welche Kosten mit unserer Beauftragung verbunden wären. Danach entscheiden Sie selbst, ob wir Sie vertreten und Ihre Rechte für Sie geltend machen dürfen. 

01

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie ganz unkompliziert per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch. 

02

Erstgespräch

Wir setzen uns mit Ihnen telefonisch in Verbindung. Hier können wir uns unverbindlich kennenlernen und abklären, wie wir Ihnen behilflich sein können. Außerdem klären wir Sie über die mit einer Beauftragung verbundenen Kosten auf. 

03

Beauftragung

Entscheiden Sie selbst, ob Sie uns Ihr Vertrauen schenken und uns in Ihrer rechtlichen Angelegenheit beauftragen. Wenn nicht, brauchen Sie auch nichts zu bezahlen. 

Wir beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Schadensregulierung

Fragen und Antworten

Wenn Sie unverschuldet an einem Verkehrsunfall sind, sind Sie vom Unfallgegner (bzw. dessen Versicherung) so zu stellen, wie Sie ohne das schädigende Ereignissen gestanden hätten. Es müssen also alle Kosten erstattet werden, die zur Behebung der Unfallfolgen erforderlich sind. Dies sind typischerweise Reparaturkosten, Abschleppkosten, Mietwagen, Gutachterkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld etc.

Wenn Sie durch den Unfall verletzt wurden, kann Ihnen neben des Ersatzes von Arztkosten auch ein Schmerzensgeld zustehen. Das Schmerzensgeld dient dazu, die durch die Verletzung erlittenen „Unannehmlichkeiten“ zu kompensieren. Hierfür muss die Verletzung über einer gewissen „Bagatellgrenze“ liegen. Sie müssen durch den Unfall also mehr als ein paar „Kratzer und Schrammen“ abbekommen haben. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von den erlittenen Verletzungen und der Dauer und dem Umfang der damit verbundenen Einschränkungen ab.

Sofern Sie über kein Ersatzfahrzeug (Zweitwagen) verfügen, haben Sie für die Dauer der Reparatur oder der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen oder auf den Ersatz des Nutzungsausfalls. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Anspruch auf einen Mietwagen nur haben, wenn Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich nicht nutzen können. Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall noch fahrbereit und verkehrssicher und Sie entschließen sich, dass Fahrzeug nicht reparieren zu lassen, haben Sie auch keinen Anspruch auf einen Mietwagen. Ferner müssen Sie aufgrund der Schadensminimierungspflicht den Schaden so gering wie möglich halten. Wenn bei dem Unfall Ihr Golf beschädigt wurde, können Sie sich nicht einen Ferrari als Mietwagen nehmen und die Kosten vom Gegner ersetzt verlangen. Sprechen Sie daher im Idealfall kurz mit uns, bevor Sie einen Mietwagen nehmen.

Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei Angaben zum Unfallhergang zu machen. Sie sind lediglich verpflichtet Ihre Personalien (Name, Anschrift, Führerschein) mitzuteilen. Insbesondere, wenn Sie vermuten, dass Sie eine (Mit-)Schuld am Unfall trifft, empfiehlt es sich zuerst Rücksprache mit Ihrem Anwalt zu halten. Sagen Sie daher gegenüber der Polizei bitte lediglich, dass Sie sich zunächst nicht zum Unfallhergang äußern möchten, sondern erst Rücksprache mit Ihrem Anwalt halten.

Wenn Sie unverschuldet am Unfall sind, muss der Unfallgegner auch Ihre Anwaltskosten tragen. Wenn Sie den Unfall verursacht haben, müssen Sie für Ihre Anwaltskosten selbst aufkommen. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, kommt diese unter Umständen für unsere Kosten auf. Gerne können wir uns mit Ihrer Rechtschutzversicherung in Verbindung setzen.

Ihre eigene KFZ-Haftpflichtversicherung kommt lediglich für die Schäden auf, die Sie einem anderen zugefügt haben. Ihre Kaskoversicherung kommt (abhängig vom jeweiligen Vertrag) in der Regel nur für eigenen Schäden an Ihrem Fahrzeug auf – nicht aber für unsere Anwaltskosten.

SPRECHEN SIE UNS AN

IHR ANSPRECHPARTNER

RA Marius König

E-Mail: mak@koenig-rueping.de
Telefon: 07551/ 9474770