Forderungen effektiv
durchsetzen.

Im Bereich des Forderungsmanagements unterstützen wir Sie ebenso bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen gegenüber Dritten als auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche, die Dritte gegen Sie durchzusetzen versuchen. Wir vertreten Ihr Unternehmen außergerichtlich wie gerichtlich und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen in Sachen Forderungsmanagement entlastet wird. Stellen Sie uns die jeweiligen Vertragsunterlagen und Informationen einfach digital zur Verfügung; ein persönliches Gespräch in unseren Kanzleiräumen ist hierfür kein Muss. 

FORDERUNGEN EFFEKTIV DURCHSETZEN

FORDERUNGSBEITREIBUNG
FORDERUNGS-
BEITREIBUNG

Jedes Unternehmen kennt die Probleme und den zusätzlichen Aufwand, wenn ein Schuldner (z.B. Kunde) nicht zahlt. Häufig haben Sie bereits alles Zumutbare getan, um den Schuldner mit Zahlungserinnerungen und/ oder Mahnungen zur Zahlung zu bewegen. Dies ist meistens mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden, ohne dass Sie wissen, ob Sie die Forderungen je realisieren können. 

Sollten Sie den Schuldner bereits angemahnt haben, sprich unter Fristsetzung erfolglos zur Zahlung aufgefordert haben, können Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen. Da sich der Schuldner wegen der Mahnung bereits in Verzug befindet, erhalten Sie einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Schuldner, sodass die Kosten der Durchsetzung Ihrer Forderung von dem Schuldner zu tragen sind. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber der Beauftragung eines Inkassounternehmens, denn hier werden die Kosten von der Rechtsprechung nicht immer als Verzugsschaden anerkannt. 

Sofern Sie uns mit dem Forderungsmanagement beauftragen, bereiten wir innerhalb weniger Tage ein außergerichtlichen Aufforderungsschreibens vor, in welchem wir den Schuldner letztmalig zur Zahlung auffordern. Nicht selten erfolgt die Zahlung bereits auf ein solches anwaltliches Aufforderungsschreiben. 

Sollte  der Schuldner auch weiterhin mit der Zahlung ausbleiben, machen wir die Forderung gerichtlich für Sie geltend. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile leiten wir für Sie ein Mahnverfahren ein oder reichen eine Klage am zuständigen Gericht ein.

Sobald die Forderung gerichtlich tituliert ist, kann die Forderung im Rahmen der Zwangsvollstreckung auch gegen den Willen des Schuldners durchgesetzt werden. Die Auswahl erfolgsversprechender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen muss im Einzelfall geprüft werden. Wir übernehmen alle nötigen Schritte, um die effektivste Zwangsvollstreckungsmaßnahme für Ihre Forderung zu finden. 

DIGITALES FORDERUNGSMANAGEMENT

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FORDERUNGSABWEHR
FORDERUNGS-
ABWEHR

Auch Ihr Unternehmen kann sich der Situation ausgesetzt sehen, dass ein Dritter versucht, Ansprüche gegen Ihr Unternehmen durchzusetzen. Wenn der Anspruch aus Ihrer Sicht (teilweise) unberechtigt ist, kann es sich lohnen, sich gegen den geltend gemachten Anspruch zur Wehr zu setzen

So kann es beispielsweise sein, dass Ihr Vertragspartner Ihnen eine Rechnung schickt, ohne dass Sie die Leistung in Anspruch genommen haben. Auch kann es sein, dass der Vertragspartner versucht, Schadensersatzforderungen gegen Ihr Unternehmen durchzusetzen. 

Nicht selten wird versucht, solche Ansprüche mit einem Mahnbescheid geltend zu machen. Hier ist Vorsicht geboten, denn auch wenn die Forderung unberechtigt sein mag, kann ein Mahnbescheid ergehen: anders als im gerichtlichen Verfahren wird der Anspruch bei einem Mahnverfahren nicht auf seine Berechtigung hin geprüft. Werden Sie also rechtzeitig tätig und vermeiden Sie, dass der Dritte einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erhält!

Sofern Sie uns mit der Forderungsmanagement beauftragen, entwerfen wir für Sie innerhalb weniger Werktage ein außergerichtliches Abwehrschreiben, in welchem wir den Dritten auf die fehlende Berechtigung seiner Forderung hinweisen und jegliche Ansprüche zurückweisen

Sollte der Dritte dennoch an seiner Forderung festhalten oder bereits einen Titel erwirkt haben, vertreten wir Sie auch in einem gerichtlichen Klageverfahren

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Vertragsrecht

RAin Maren König

E-Mail: mk@koenig-anwaelte.de
Telefon: 07551/ 9474770

RA Marius König

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